W3 Universitätsprofessur für Linguistik des Deutschen...
Universität Hamburg
Lokasi pekerjaan
Hamburg
Status Pekerjaan
Waktu penuh
Detail Pekerjaan
W3 Universitätsprofessur für Linguistik des Deutschen, insbesondere Niederdeutsch
Einrichtung: Fakultät für Geisteswissenschaften
Dienstbeginn: 01.10.2025
Bewerbungsschluss: 28.11.2024
Die Exzellenzuniversität Hamburg gehört zu den forschungsstärksten Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen Deutschlands. Durch Forschung und Lehre, Bildung und Wissenstransfer auf höchstem Niveau fördern wir die Entwicklung einer neuen Generation verantwortungsbewusster Weltbürger:innen, die den globalen Herausforderungen unserer Zeit gewachsen ist. Mit unserem Leitmotiv „Innovating and Cooperating for a Sustainable Future“ gestalten wir die Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen und außerwissenschaftlichen Partnerinstitutionen in der Metropolregion Hamburg und weltweit. Wir laden Sie ein, Teil unserer Gemeinschaft zu werden, um gemeinsam mit uns einen nachhaltigen und digitalen Wandel für eine dynamische und pluralistische Gesellschaft zu gestalten.
Aufgabengebiet
An der Fakultät für Geisteswissenschaften ist eine Professur (W3) für Linguistik des Deutschen, insbesondere Niederdeutsch zu besetzen.
Die Professur vertritt das Fach Linguistik des Deutschen mit dem Schwerpunkt Niederdeutsch in Lehre und Forschung. Erwartet werden die Mitwirkung im universitären Potenzialbereich „Die Frühe Neuzeit“ und entsprechende Forschungsexpertise sowie Kompetenzen in den Bereichen Varietätenlinguistik und/oder Stadtsprachenforschung. Erwünscht ist darüber hinaus die Mitarbeit in der universitären Profilinitiative „Sprachliche Bildung im Kontext der Diversität/Sprachliche Diversität“.
Von der Professur wird erwartet, dass sie sich aktiv an der Ausbildung der Lehramtsstudierenden im Fach beteiligt.
Ihr Profil
Wir suchen eine wissenschaftlich hervorragend ausgewiesene Persönlichkeit mit Erfahrungen im Forschungsbereich der ausgeschriebenen Professur.
Von den Bewerber:innen werden internationale wissenschaftliche Erfahrungen und Erfolge in der Einwerbung und Durchführung von Drittmittelprojekten erwartet. Die Universität Hamburg legt auf die Qualität der Lehre besonderen Wert. Lehrerfahrungen und Vorstellungen zur Lehre sind daher darzulegen. Von internationalen Stelleninhaber:innen werden die für die Lehre auf Deutsch erforderlichen Sprachkenntnisse (C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) erwartet.
Weitere Informationen
Die Universität Hamburg legt Wert auf Geschlechtergerechtigkeit, Diversität und Vereinbarkeit von Familie mit Beruf und Studium. Die Bereitschaft, dies in der Lehre und der Personalführung zu berücksichtigen, wird erwartet. Darüber hinaus fordern wir qualifizierte Frauen nachdrücklich zur Bewerbung auf.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen haben Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten bewerbenden Personen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
Hinweis zur Bewerbung
Kontakt
Prof. Dr. Stefan Hinterwimmer
stefan.hinterwimmer@uni‑hamburg.de
+49 40 42838‑4306
Kennziffer
2444/W3
Standort
Von-Melle-Park 6
20146 Hamburg
Zu Google Maps
Bewerbungsschluss
28.11.2024
Bitte laden Sie alle relevanten Bewerbungsunterlagen zusammengefasst in einer PDF‑Datei hoch:
• Anschreiben
• Lebenslauf
• Publikationsliste
• Nachweis von Lehrerfahrungen
• Nachweis von Erfahrungen und Erfolgen in der Einwerbung und Durchführung von Drittmittelprojekten
• Zeugnisse und Dokumente
• drei repräsentative Veröffentlichungen
• Liste der Lehrveranstaltungen
• Darlegung der Vorstellungen zur zukünftigen Forschung und Lehre
• ggf. Evaluationen
• ggf. weitere Nachweise wie Vorträge, Poster, wichtige Funktionen in Organisationen
Bei technischen Problemen können Sie sich an folgende Adresse wenden:
bewerbungen@uni-hamburg.de
Weitere Informationen zu Berufungsverfahren und zur Durchführung von Assessment Centern finden Sie unter www.uni-hamburg.de/berufungsverfahren.
Informationen zum Datenschutz bei Auswahlverfahren.
Die Einstellungsvoraussetzungen richten sich nach § 18 HmbHG. Für Art und Umfang sowie Festlegung der wahrzunehmenden Aufgaben gilt § 12 Abs. 7 HmbHG.
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